Gasprüfung nach G 607
Sicherheit für Wohnmobil und Wohnwagen: Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Gasprüfung für Freizeitfahrzeuge durch.
Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobil
Ob Heizung, Kocher oder Kühlschrank – in Wohnmobil oder Wohnwagen sorgt Flüssiggas für Komfort auf Reisen. Damit Sie stets sorgenfrei unterwegs sind, sollte Ihre Gasanlage regelmäßig geprüft werden. Unsere zertifizierten Prüfingenieure führen die Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 durch, dokumentieren den ordnungsgemäßen Zustand und geben Ihnen Sicherheit auf jeder Fahrt.
Regelung für die Gasprüfung bei Wohnwagen und Wohnmobilen
Seit dem 19. Juni 2025 gilt eine einheitliche, gesetzliche Prüfpflicht: Alle Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauter Flüssiggasanlage – also Wohnmobile, Wohnwagen und Caravans – müssen eine gültige Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 nachweisen.
Die Gasprüfung ist eine eigenständige Prüfung, unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Sie wird von anerkannten Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren durchgeführt und im Prüfprotokoll sowie im Gasprüfheft („gelbes Heft“) dokumentiert.
Die Prüffrist beträgt 24 Monate: Spätestens alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage erneut geprüft werden. Zusätzlich ist eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach prüfpflichtigen Änderungen oder vor einer Wiederinbetriebnahme vorgeschrieben.
Ohne gültige Prüfbescheinigung darf die Gasanlage nicht betrieben werden. Wer die Fristen überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit; aktuell drohen je nach Überziehungsdauer Bußgelder zwischen 15 und 60 Euro.
Was wird bei der Gasprüfung gecheckt?
Bei der Gasprüfung erfolgt eine Drucküberprüfung der Gasanlage, der Leitungen und aller angeschlossenen Geräte und technischen Bauteile. Zusätzlich werden alle Bauteile mit einer Austauschpflicht von zehn Jahren geprüft. Dazu gehören Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne sowie sämtliche installierte Gasflaschen.
Anhand eines definierten Prüfplans werden u.a. folgende Dinge geprüft:
- Halterung der Gasflaschen
- Lüftungsöffnung im Gaskasten
- Prüfung, dass keine elektrischen Einrichtungen im Gaskasten sind
- Dichtheit der Gasanlage
- Sicherheitsventile
- Funktionsfähigkeit der Gasanlage (brennen alle Flammen, schalten die Ventile ab etc.)
- Alter von Anschlussschlauch und Druckminderer
- Abgasrohre
Wie können Sie sich auf die Gasprüfung optimal vorbereiten?
Damit Ihr Campingfahrzeug die Prüfung besteht, beachten Sie diese Tipps zur Vorbereitung:
- Bringen Sie zur Prüfung die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung mit (= gelbes Prüfbuch).
- Achten Sie darauf, dass die Gasflasche angeschlossen und gefüllt ist.
- Kontrollieren Sie, ob alle ans Gassystem angeschlossenen Geräte funktionieren.
- Laden Sie die Batterie auf, damit alle an die Gasanlage angeschlossenen Geräte gezündet und geprüft werden können (nicht notwendig bei Piezo-Zünder).
- Bringen Sie bei Neuinstallationen die Zertifikate der neuen Gasgeräte für den Eintrag ins Prüfbuch mit.
- Prüfen Sie, ob Druckminderer und Anschlussschlauch nicht älter als 10 Jahre sind, da diese sonst zwingend ausgetauscht werden müssen.
Was passiert, wenn die Gasprüfung nicht bestanden wurde?
Das Ergebnis der Gasprüfung G 607 hat keinen direkten Einfluss auf das Erteilen der HU-Plakette. Es ist jedoch zu beachten, dass Teile der Gasanlage (z.B. die Heizung) im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft werden. Sollten Mängel an diesen Bauteilen festgestellt werden, führt dies zum Nichtbestehen der HU.
Wird ein Mangel festgestellt, der eine Gefährdung erwarten lässt, wird dies in der Prüfbescheinigung unter „Bemerkungen“ dokumentiert. In diesem Fall dürfen Sie die Gasanlage nicht in Betrieb nehmen.
Können Sie keine bestandene Gasprüfung nachweisen und es kommt zu einem Unfall, kann von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden, was den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten kann. Zudem verweigern viele Campingplätze ohne Nachweis die Zufahrt.
Worauf sollten Sie beim Umgang mit Gasanlagen achten?
Gehen Sie stets auf Nummer sicher! Was Sie bei Wohnmobil und Wohnwagen beachten sollten:
Lassen Sie nicht jeden Gas geben
Lassen Sie Ihre Flüssiggasanlage unbedingt von Fachleuten ein- oder umbauen. Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Anlage von Spezialistinnen und Spezialisten überprüft werden.
Stellen Sie Gasflaschen immer senkrecht auf und achten Sie darauf, dass die Flaschenschränke dicht schließen. Da Gas schwerer ist als Luft, muss im oder am Boden eine unverschließbare Lüftungsöffnung (mind. 100 cm²) vorhanden sein.
Die wichtigsten Regeln für die Regler
- Verwenden Sie Caravanregler mit Sicherheitsventil.
- Schließen Sie die Regler von Hand an. Bitte benutzen Sie keine Schlüssel oder Zangen.
- Sollten die Temperaturen unter +5 °C sinken, verwenden Sie eine Enteisungsanlage (z.B. Eis-Ex) sowie winterfeste Schläuche.
Lassen Sie beim Kochen nichts anbrennen
- Achtung, Erstickungsgefahr: Öffnen Sie die Dachluke oder ein Fenster. Alle Gasgeräte verbrauchen Sauerstoff. Verwenden Sie den Kocher nie als Heizung.
- Achten Sie darauf, dass Zündgriffe nach dem Drücken von selbst wieder zurückfedern.
Setzen Sie Abgase an die frische Luft
- Abgasrohre der Heizung müssen leicht ansteigen und stabil montiert sein.
- Das Abgasrohr muss dicht und fest an Heizung und Kamin angeschlossen sein und darf keine Beschädigungen aufweisen.
Das Luft-Prinzip des sicheren Wohnens
Achten Sie darauf, dass die Sicherheitslüftungen stets offen sind. Sorgen Sie andernfalls für ausreichend frische Luft.
Lesen Sie die Bedienungsanleitungen der Geräte aufmerksam durch und bewahren Sie diese gut sichtbar auf.
Sparen Sie Zeit und Wege
Sie wollten uns sowieso wegen einer HU inkl. AU oder einer unserer weiteren Service-Leistungen besuchen? Dann lassen Sie die Gasanlage gleich im Ingenieurbüro Kats mit prüfen. Einfacher und schneller geht’s nicht!
Häufig gestellte Fragen zur Gasprüfung
Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlage unterliegen per Gesetz der sogenannten "Gasprüfung G 607". Hierbei handelt es sich um eine Sicherheitsprüfung, bei der eine Sachverständige bzw. ein Sachverständiger die Gasanlage auf Herz und Nieren prüft. Folgende Richtlinien bilden dabei die rechtlichen Grundlagen: Technische Regeln Flüssiggas (TRF), EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG, DIN EN 1949, DVGW-Arbeitsblatt G 607.
Für Freizeitfahrzeuge ist eine Prüfung gemäß DVGW Merkblatt G 607 vorgeschrieben. Zu Freizeitfahrzeugen gehören Wohnmobile, Wohnwagen, Mobilheime und Dauercamping Wohneinheiten.
Um zu gewährleisten, dass die Flüssiggasanlage Ihres Wohnanhängers oder Wohnmobils betriebssicher ist, muss sie einer gesonderten Prüfung unterzogen werden. Fehler oder Mängel an Flüssiggasanlagen gefährden Menschenleben und Sachwerte. Wer mit einer ungeprüften Gasanlage unterwegs ist, riskiert Vergiftungs- und Explosionsgefahr.
Die Dichtheitsprüfung (Dichtigkeitsprüfung) ist Bestandteil der Gasprüfung G 607:
- Dabei wird die Gasflasche geschlossen und das Ventil abgedreht.
- Das Dichtheitsprüfgerät wird an den Zuleitungsschlauch angeschlossen und ein Druck von 150 mbar in die Leitung gepumpt.
- Nach fünf Minuten wird geprüft, ob die Anzeige 150 mbar zeigt.
- Nach weiteren fünf Minuten wird im Druckvergleich erneut kontrolliert. Der Druck darf maximal um 10 Millibar abfallen.
- Fällt die Druckabweichung höher aus, liegt ein Leck vor. Verschlissene Bauteile werden ausgetauscht.
- Wenn sich das Manometer nicht verändert hat, ist die Gasanlage dicht. Anschließend wird der Zuleitungsschlauch wieder befestigt.
- Die Verschraubung wird mit einem Lecksuchmittel geprüft: Bilden sich Blasen, tritt Gas aus.
Die genauen Kosten für die Gasprüfung Ihres Fahrzeugs können je nach Aufwand variieren. Bitte kontaktieren Sie uns direkt für Informationen zu unseren aktuellen Preisen.
Sie sollten die Gasprüfung am Wohnwagen niemals selber machen! Zum einen ist die Verletzungsgefahr hoch, zum anderen ersetzt eine einfache Überprüfung der Gasanlage nicht die vorgeschriebene G 607-Gasprüfung. Diese darf nur von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.
- Die erste Gasprüfung gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607 muss immer vor der ersten Inbetriebnahme der Gasanlage durch eine(n) Sachverständige(n) durchgeführt werden (bei Neufahrzeugen in der Regel durch den Hersteller).
- Anschließend erfolgt die Gasprüfung im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren durch unsere Sachverständigen.
- Sofern Sie vorhandene Gasgeräte wie Herd oder Heizung austauschen, reparieren oder neu einbauen, ist sofort eine erneute Gasprüfung erforderlich.
- Sofern bei der Prüfung keine Mängel festgestellt werden, hat Ihr Fahrzeug die G 607-Gasprüfung bestanden.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird der Vorgang in der Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (meist das „gelbe Prüfbuch“) dokumentiert.
- Ist die Gasanlage mängelfrei, wird eine neue Gas-Prüfplakette am Fahrzeug angebracht, um die Vorschriftsmäßigkeit sowie das Jahr und den Monat der nächsten Fälligkeit zu belegen.
Sie können die G 607 Gasprüfung unkompliziert bei uns im Ingenieurbüro Kats durchführen lassen, auf Wunsch auch gerne direkt in Verbindung mit Ihrer HU inkl. AU. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin.
Erst- und Wiederholungsprüfungen zum Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit von Flüssiggasanlagen gemäß DIN EN 1949 / DVGW-Arbeitsblatt G 607 dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die erfolgreich an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen haben und somit über die erforderliche Sachkunde verfügen, wie unsere qualifizierten Prüfingenieure.